Genussmanufaktur Riedlingen | Unternehmertreff 2024
Genussmanufaktur Riedlingen | Unternehmertreff 2024
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer aus Oberschwaben,
wir möchten Euch herzlich zum 1. Unternehmertreff 2024 einladen. Wir freuen uns darauf, Euch am Dienstag, den 09.04.2024 um 19:00 Uhr bei der geplanten Genuss-Manufaktur, Wochenmarkt 1 in 88499 Riedlingen begrüßen zu dürfen.
Die zentrale Bestimmung für dieses Gebäude sind Manufakturen, die täglich live erlebbare Produktionen bieten und so einen hohen Erlebniswert schaffen. Dies können beispielsweise eine Konditorei oder Chocolaterie, eine Gin- oder Obstbrandbrennerei oder eine Ölmühle sein. Auch der charakteristische Gewölbekeller soll nicht ungenutzt bleiben – hier könnte eine Vinothek mit Verkostungsbereich entstehen. Die Bürger- und Heimatgenossenschaft bildet die organisatorische Grundlage des Projekts. Der Verkauf von Genossenschaftsanteilen an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ergänzt durch Zuschüsse und Fördergelder, dient der Finanzierung. Das modernisierte historische Gebäude im Zentrum von Riedlingen verbleibt als werthaltige Anlage in den Händen der Genossenschaft.
Es spielt keine Rolle, aus welcher Branche ihr kommt. Nutzt diese Gelegenheit um sich kennenzulernen. Wir freuen uns über jeden Gast.
Im Mittelpunkt unserer Veranstaltung steht dieses Mal:
Genussmanufaktur Riedlingen (riedlinger-genussmanufaktur.de)
Begehung des Gebäudes (Dach, Keller, Erdgeschoss)
Wir bitten Sie um Anmeldung bis Freitag, 05.04.2024 direkt auf unserer Website:
Unternehmertreff SÜD | Eine Marke der AltBAUPartner Oberschwaben e.V (unternehmertreff-sued.de)
(Ohne Buchung auf der Website erheben wir einen Organisationszuschlag von 5,- €/Teilnehmer auf den Beitrag).
Wo:
Dienstag, den 09.04.2024 um 19:00 Uhr
Wochenmarkt 1
88499 Riedlingen
Beiträge:
15,- €/Teilnehmer für Mitglieder der AltBAUPartner Oberschwaben e.V. / Unternehmertreff-SÜD
20,- €/Teilnehmer für Nicht-Mitglieder der AltBAUPartner Oberschwaben e.V. / Unternehmertreff-SÜD
jeweils zahlbar an der Abendkasse
Getränke sind ggfs. vor Ort zu entrichten.
(Von der Umsatzsteuer befreit, da Kleinunternehmer nach §19 UStG);